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Fachwirte im Sozial- und Gesundheitswesen

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Bereiten Sie sich gemeinsam mit uns auf Führungsaufgaben vor in Krankenhäusern und Kliniken, Gesundheitszentren, Rehabilitations- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Trägerorganisationen bei ambulanten Pflegediensten, Transport- und Rettungsdiensten, in einschlägigen Verbänden, Krankenkassen und Versicherungen.

Fachwirte im Sozial- und Gesundheitswesen sollen in ihrem Unternehmen im sozialwirtschaftlichen Leistungsbereich an führender Position selbstständig Managemententscheidungen treffen und in Kooperation mit Mitarbeitern sich aus dem Unternehmenszweck ergebende Leistungsprozesse konzipieren, durchführen und überwachen.

Wer die Qualifikation zum/zur Fachwirt/-in im Sozial- und Gesundheitswesen erworben und Interesse an der Ausbildung anderer hat, kann anschließend die Ausbilder-Prüfung ablegen. Der schriftliche Prüfungsteil ist dann nach der aufgrund des Berufsbildungsgesetzes ergangenen Ausbilder-Eignungsverordnung erlassen.