Home

Akademiephilosophie

Qualitätsmanagement

Unsere Leistungskompetenz

Ihr Leistungspotenzial

Fachwirte im Sozial- und Gesundheitswesen

Geprüfte Immobilienfachwirte

Geprüfte Wirtschaftsfachwirte

Geprüfte Berufspädagogen

Geprüfte Betriebswirte

Blockwochen

Tagesseminare

Dozentenliste

Förderungen

Termine und Anmeldung

Info-Mappe anfordern

Kontakt und Impressum

 

Fachwirte im Sozial- und Gesundheitswesen

IHK-Zulassungsvoraussetzungen

Wirtschaftsbezogene Lehrinhalte

Handlungsspezifische Lehrinhalte

Termine und Anmeldung

Info-Mappe anfordern

 

Zur IHK-Prüfung Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen im Prüfungsteil „Wirtschsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis (bis zum Prüfungstag)

oder

eine mindestens vierjährige Berufspraxis (bis zum Prüfungstag) nachweist.

 

Zur IHK-Prüfung Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer

den Prüfungsteil „Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen“ abgelegt hat

und

1. im Rahmen einer Ausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich und danach insgesamt eine mindestens zweijährige Berufspraxis (bis zum Prüfungstag)

oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, helfenden, pädagogischen oder pflegenden Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens dreijährige Berufspraxis (bis zum Prüfungstag)

oder

3. insgesamt mindestens fünf Jahre Berufspraxis (bis zum Prüfungstag) nachweist.

 

Die Berufspraxis sowie die anerkannten Ausbildungsberufe müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den folgenden Aufgabenbereichen haben:

Mitarbeiterführung im Sinne der Unternehmensziele unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorschriften sowie Mitwirken bei Aus- und Weiterbildung.

Ausführen qualifizierter kaufmännischer Sachaufgaben in Unternehmen und Organisationen.

Erkennen und Beurteilen regionaler, nationaler und internationaler Vernetzungen im Bereich sozialer Dienstleistungen und deren Einfluss auf den Betriebsablauf.

Es kann auch zur IHK-Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.