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Fachwirte im Sozial- und Gesundheitswesen
IHK-Zulassungsvoraussetzungen
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Handlungsspezifische Lehrinhalte
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Zur IHK-Prüfung Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen im Prüfungsteil „Wirtschsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis (bis zum Prüfungstag)
oder
eine mindestens vierjährige Berufspraxis (bis zum Prüfungstag) nachweist.
Zur IHK-Prüfung Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
den Prüfungsteil „Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen“ abgelegt hat
und
1. im Rahmen einer Ausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich und danach insgesamt eine mindestens zweijährige Berufspraxis (bis zum Prüfungstag)
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, helfenden, pädagogischen oder pflegenden Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens dreijährige Berufspraxis (bis zum Prüfungstag)
oder
3. insgesamt mindestens fünf Jahre Berufspraxis (bis zum Prüfungstag) nachweist.
Die Berufspraxis sowie die anerkannten Ausbildungsberufe müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den folgenden Aufgabenbereichen haben:
Mitarbeiterführung im Sinne der Unternehmensziele unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorschriften sowie Mitwirken bei Aus- und Weiterbildung.
Ausführen qualifizierter kaufmännischer Sachaufgaben in Unternehmen und Organisationen.
Erkennen und Beurteilen regionaler, nationaler und internationaler Vernetzungen im Bereich sozialer Dienstleistungen und deren Einfluss auf den Betriebsablauf.
Es kann auch zur IHK-Prüfung zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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